Information für Antragsteller
Rechtsform des Fonds: Stiftung kirchlichen Rechts
Jahr der Errichtung: 1980
Stifter: Erzdiözese Wien
Organe:
Kuratorium (Vorsitzender: Erzbischof P. Dr. Christoph Kardinal Schönborn als Ordinarius der Erzdiözese Wien)
Vorstand (Vorsitzender: RA Dr. Georg Prantl)
Stiftungszweck: Der Otto Mauer Fonds wurde mit der Intention errichtet, eine
Fortführung der Tätigkeit von Msgr. Otto Mauer (19071973) zu ermöglichen, der
sich um eine Auseinandersetzung und den Dialog zwischen katholischer Kirche
und wichtigen Entwicklungen in Gesellschaft und Kultur bemühte.
Schwerpunkte der Förderungstätigkeit: Erziehung und Erwachsenenbildung, Bildende
Kunst, wissenschaftlicher Nachwuchs
Vergabe der Projektgelder: Finanziert wird ausschließlich die Durchführung konkreter
Einzelprojekte, deren Thematik als aktuell ausgewiesen und von denen ein wichtiger
und im Sinne des Stiftungszweckes wirksamer Beitrag zu erwarten ist. Nicht gefördert
werden also beispielsweise Periodika bzw. Publikationsreihen, Institutionen,
Gerätebeschaffungen oder Anstellungsverhältnisse. Darüber hinaus können Dissertationen,
Festschriften und Kataloge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch
den Fonds finanziert werden.
Anträge sind mit den dafür vorgesehenen Antragsformularen zu stellen, und zwar
so zeitgerecht, daß eine Entscheidung darüber noch vor Projektbeginn gefällt
werden kann. Der Antrag muß Aufschluß über die Gesamtfinanzierung des Projektes
geben. Anträge auf Druckkostenzuschuß sind vom Autor oder Herausgeber einer
Publikation zu stellen; eine Verlagskalkulation ist beizulegen. Über die Förderung
von Projekten entscheidet der Vorstand. Vorstandssitzungen finden in regelmäßigen
Abständen vier- bis fünfmal pro Jahr statt. Die Durchführung genehmigter Projekte
wird durch den Fonds entsprechend den Angaben des Antragsstellers terminisiert.
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