Projektförderung

Information für Antragsteller

Rechtsform des Fonds: Stiftung kirchlichen Rechts

Jahr der Errichtung: 1980

Stifter: Erzdiözese Wien

Organe:
Kuratorium (Vorsitzender: Erzbischof P. Dr. Christoph Kardinal Schönborn als Ordinarius der Erzdiözese Wien)
Vorstand (Vorsitzender: RA Dr. Georg Prantl)


Stiftungszweck: Der Otto Mauer Fonds wurde mit der Intention errichtet, eine Fortführung der Tätigkeit von Msgr. Otto Mauer (1907–1973) zu ermöglichen, der sich um eine Auseinandersetzung und den Dialog zwischen katholischer Kirche und wichtigen Entwicklungen in Gesellschaft und Kultur bemühte.

Schwerpunkte der Förderungstätigkeit: Erziehung und Erwachsenenbildung, Bildende Kunst, wissenschaftlicher Nachwuchs

Vergabe der Projektgelder: Finanziert wird ausschließlich die Durchführung konkreter Einzelprojekte, deren Thematik als aktuell ausgewiesen und von denen ein wichtiger und im Sinne des Stiftungszweckes wirksamer Beitrag zu erwarten ist. Nicht gefördert werden also beispielsweise Periodika bzw. Publikationsreihen, Institutionen, Gerätebeschaffungen oder Anstellungsverhältnisse. Darüber hinaus können Dissertationen, Festschriften und Kataloge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch den Fonds finanziert werden.

Anträge sind mit den dafür vorgesehenen Antragsformularen zu stellen, und zwar so zeitgerecht, daß eine Entscheidung darüber noch vor Projektbeginn gefällt werden kann. Der Antrag muß Aufschluß über die Gesamtfinanzierung des Projektes geben. Anträge auf Druckkostenzuschuß sind vom Autor oder Herausgeber einer Publikation zu stellen; eine Verlagskalkulation ist beizulegen. Über die Förderung von Projekten entscheidet der Vorstand. Vorstandssitzungen finden in regelmäßigen Abständen vier- bis fünfmal pro Jahr statt. Die Durchführung genehmigter Projekte wird durch den Fonds entsprechend den Angaben des Antragsstellers terminisiert.


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